„Markets in Crypto Assets“: EU mit Kompromissen zur Krypto-Regulierung

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Dass unter dem Titel MiCA („Markets in Crypto Assets“) die EU ein umfassendes Regularium für das europäische Krypto-Business verabschieden würde, stand schon lange fest. Nun hat sich das EU-Parlament im Großen und Ganzen geeinigt, und die Rahmenbedingungen scheinen gedealt zu sein.

Das MiCA kommt ohne Sensationen aus, hat aber doch die eine oder andere Überraschung parat – und die betreffen nicht nur den Handel mit den Top-Kryptowährungen:

Was zu erwarten war: Transparenz

Wer künftig in der EU Kryptowährungen emittieren und/oder verkaufen möchte, benötigt eine Lizenz. Diese kann von der jeweiligen Aufsichtsbehörde des Landes vergeben werden, der Anbieter darf dann damit EU-weit tätig sein.


Was der EU schon lange ein Anliegen ist, findet ebenfalls im parallel beschlossenen „Transfer of Funds“-Regelwerk Niederschlag: Als Maßnahme gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Kryptobörsen in Zukunft jede Transaktion dokumentieren!

Auch wenn es in der Natur der Blockchain liegt, ohnedies jeden Asset-Transfer mitzuschreiben, möchten sich die Behörden wohl keine Datenforensik antun, sondern verlangen gleich vom Betreiber die notwendige Buchführung.

Etwas Überraschend: „Unhosted Wallets“, also Wallets, die nicht von einem zertifizierten Krypto-Dienstleister gehostet werden, bleiben erlaubt und – grundsätzlich anonym. Allerdings müssen bei Transaktionen im Wert von über 1.000 € von oder zu einer solche Wallet beteiligte Krypto-Dienstleister einmalig die Identität des Wallet-Besitzers checken.

Was zu erwarten war: Konsumentenschutz

Neben dem grundsätzlichen oben beschriebenen Check der Krypto-Dienstleister werden auch Produkte schärfer überwacht. Insbesondere Stablecoins sollen noch sicherer werden. So müssen emittierende Institutionen genug Reserven vorweisen können, um Konsumenten einen Rücktausch in Bargeld jederzeit zu ermöglichen. Stablecoins, die nicht mit Euro hinterlegt sind, sollen nur unter weiteren Auflagen verfügbar sein.

Etwas Überraschend: Im Visier der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen standen auch NFTs. Hier konnte man sich noch nicht auf ein striktes Regelwerk einigen, Eigentumsnachweise sollen nur in bestimmten Fällen verlangt werden können.

Was abzuwarten bleibt: Umweltschutz

Grundsätzlich positiv ist, dass MiCA nicht nur die ökonomischen, sondern auch ökologische Aspekte versucht zu berücksichtigen. Eine solche Denke ist überfällig, aber leider immer noch nicht selbstverständlich.

Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA möchte Standards erarbeiten, mit denen die Auswirkungen bestimmter Kryptowährungen auf die Umwelt bewertet werden können. Diese werden dann herangezogen, um unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit weitere Regeln für das Krypto-Business definieren zu können.

Das gesamte MiCA-Regularium soll frühestens 2023 in Kraft treten; die Umweltstandards sollen erst mal in den kommenden zwei Jahren erarbeitet werden. Das Klima muss sich wieder mal ein bisschen mehr gedulden.

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Sascha Bém
Sascha Bém
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