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Steuern-FAQ auf Kryptowährungen in Deutschland

Kryptowährungen sind für ihre Volatilität bekannt. So lassen sich mit den digitalen Währungen manchmal unvorstellbare Gewinne in kürzester Zeit erzielen.

Doch wie sind diese Einnahmen zu versteuern? Wir haben uns die fiskale Lage in Deutschland näher angesehen. Wenn Sie aus Österreich sind, schauen Sie unsere Steuern-FAQ auf Kryptowährungen in Österreich an.


Wann genau fallen eigentlich Steuern an?

Kryptowährungen gelten in Deutschland als Kapitalanlage. Daraus erzielte Gewinne unterliegen daher der Einkommenssteuer.
Diese fallen an, wenn innerhalb eines Jahres Gewinne mit dem Handel von Kryptowährungen erzielt worden sind. Ebenfalls steuerpflichtig sind weitere Erträge, die beispielsweise durch Staking oder Lending erzielt worden sind.
Wenn Sie mehr zu diesen Fachbegriffen lernen wollen, schauen Sie am besten unseren Krypto-Einsteiger FAQ an.

Die Berechnung zur Feststellung sieht wie folgt aus: Der Kaufpreis und allfällige Transaktionsgebühren müssen vom Verkaufspreis abgezogen werden. Der übrig bleibende Betrag ist zu versteuern. Da in vielen Fällen nicht mehr genau definiert werden kann, zu welchem Kauf von Kryptowährungen ein Verkauf zugeordnet werden muss, gilt generell die FIFO-Regel. FIFO steht für „First-In-First-Out“ und bedeutet, dass bei einem Verkauf grundsätzlich davon ausgegangen werden darf, dass die zuerst gekauften Coins als Erstes verkauft werden.

Zu beachten ist, dass auch der Tausch von zwei Kryptowährungen, zum Beispiel Bitcoin in Cardano, steuerlich relevant ist. 
Es zählen nicht nur die FIAT-Bewegungen.

Wie hoch ist die Steuer, die dann anfällt?

Ein pauschaler Prozentsatz lässt sich nicht angeben, da wir in Deutschland einen progressiven Steuersatz haben. Je nach Einkommen liegt dieser bei zwischen 0 und 42%. Dieser ermittelt sich allerdings nicht nur aus dem Gehalt, sondern aus der Summe aller Einkünfte.

Der Grundfreibetrag ist ein Betrag X (für 2023 10.347 €) bis zu dem keine Steuer anfällt. Dies gilt aber auch wieder für die Summe aller Ihrer Einkünfte. Sobald Sie über diesen Freibetrag kommen, werden alle Einkünfte mit mindestens 14% besteuert.

Beispiel: Ein Student hat keinen Nebenjob und hat 6.000 € Gewinn aus Krypto. Damit liegt er unter dem Grundfreibetrag. Übt der Student jetzt noch einen Nebenjob aus, der nicht als Minijob abgerechnet wird, und verdient dabei 7.000 € im Jahr, dann liegen seine Einkünfte insgesamt über dem Grundfreibetrag.

Gibt es Trades, die steuerfrei oder nicht steuerbar sind?

Trades sind grundsätzlich nicht steuerbar, wenn zwischen dem Ankauf und Verkauf oder Tausch mehr als 1 Jahr liegt.

Trades innerhalb eines Jahres sind steuerfrei, wenn die Summe aller Gewinne unter 600 € liegt.

Muss ich steuerfreie oder nicht steuerbare Trades trotzdem angeben?

Die Angabe von Krypto-Trades ist insoweit entbehrlich, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine privaten Veräußerungsgeschäfte getätigt oder die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften insgesamt weniger als 600 Euro betragen haben.

Haben Sie innerhalb eines Kalenderjahres Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert, dann sollten Sie diese aber in der Steuererklärung angeben. Denn diese können auf andere Jahre mit Gewinnen übertragen werden.

Wie genau fülle ich die Anlage SO eigentlich aus?

Gewinne aus Kryptowährungen müssen bei der Steuererklärung in der Anlage SO für „Sonstige Einkünfte“ eingetragen werden. Dafür müssen die Zeilen 41 bis 46 verwendet werden.

Trading: Summe aller Einnahmen in Zeile 43, Summe aller Kosten in Zeile 45.

Staking/Lending/Bounties/Cloudminig: Regelmäßig wiederkehrend = Einnahmen Zeile 4, Kosten Zeile 7
einmalig = Einnahmen Zeile 8, Kosten Zeile 11.

Wie sieht es mit Verlusten aus? Kann ich diese steuerlich geltend machen?

Ja, Verluste können mit Gewinnen aus dem jeweiligen Steuerjahr verrechnet werden. Dabei werden sämtliche Gewinne und Verluste aus allen privaten Veräußerungsgeschäften zusammengezählt.

Sollten Sie in einem Jahr keinerlei Gewinne erzielen, dann können die Verluste auch auf vergangene oder zukünftige Jahre übertragen werden.
Ein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten (zum Beispiel Arbeitnehmer, Gewerbe) ist jedoch nicht möglich.

Wie werden Kryptos besteuert, wenn ich keinen Nachweis mehr über Trades habe?

Volle Besteuerung. Beim Verkauf wird der Kauf am gleichen Tag für 0€ angenommen. Wenn komplett versäumt wurde, sich um die Aufzeichnungen zu kümmern, sollte mit einem Steuerberater geprüft werden, wie und in welchem Umfang Angaben an das FA zu machen sind.

Wenn ich letztes Jahr gekauft und dieses Jahr verkauft habe, zählt das zur Steuererklärung von 2017 oder 2018?

2018. Jeder Coin muss in dem Jahr angegeben werden, indem er verkauft/getauscht wird.

Wie sieht es mit dem Mining aus?

Mining wird in den meisten Fällen aufgrund der benötigten Infrastruktur als eine gewerbliche Tätigkeit betrachtet. In diesem Fall müsste ein Gewerbe angemeldet und zusätzlich Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bezahlt werden.

Mining wird jedoch nicht als gewerbliche Tätigkeit angesehen, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Da mit den hohen Strompreisen kaum mehr ein Gewinn erzielt werden kann, könnten Sie als Steuerzahler mit diesem Argument eine Einstufung als Gewerbe verhindern.

Was ist mit Coins/Token die aus einem Airdrop stammen?

Airdrops müssen beim Zufluss nicht versteuert werden. Die Anschaffungskosten betragen also 0 €. Anschließend gilt die gleiche Regelung wie für Kryptowährungen allgemein. Wenn der Airdrop also innerhalb eines Jahres verkauft wird, muss der gesamte Betrag als Gewinn versteuert werden. Bei einer Haltefrist von mehr als einem Jahr sind die Coins auch bei einer Veräußerung steuerfrei.

Was ist mit Coins/Token, die mit Lending generiert werden?

Der Begriff „Lending“ ist etwas irreführend, da eine Leihgabe dem Begriff nach eigentlich unentgeltlich ist. Vielmehr ähnelt es hier einer Vermietung, für welche Zinsen in Form von Coins bezahlt werden.

Die mit Lending generierten Coins sind mit dem Zuflussprinzip zu bewerten und als Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Dafür gilt allerdings ein Freibetrag von 256 Euro pro Jahr. Der Verkauf der Coins, Token oder Token-Defi ist dann nicht mehr steuerlich relevant.

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