Krypto Steuern in Deutschland und Österreich: die FAQs

Die Marktkapitalisierung aller Kryptowährungen kratzt derzeit (Stand September 2021) an der Zwei-Billionen-Dollar-Marke. Mindestens genauso beeindruckend die Marktbewegung: Aktuell werden an den Kryptobörsen in 24 Stunden weit mehr als 100 Milliarden Dollar gedreht.


Das Business hat längst eine Größenordnung erreicht, bei der kein Finanzamt wegsehen kann. Das Geschäft mit Bitcoin & Co. ist per se schon nicht die einfachste Angelegenheit. Man kann sich vorstellen, wie komplex erst die steuerliche Behandlung von Kryptogewinnen ist.

Deutschland

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist bekanntermaßen nicht der allergrößte Kryptofan. Sie ordnete jedenfalls schon 2018 Kryptowährungen als Finanzinstrumente ein. Das ist auch die rechtliche Grundlage für die Besteuerung.

Grundsätzlich gilt: Wird ein Coin oder ein Token innerhalb eines Jahres nach Kauf auch wieder verkauft, fallen Steuern auf etwaige Kursgewinne an.

Sonderfälle wie Cloud-Mining, Lending, Airdrops etc. sind eine weite Spielwiese für fiskale Fantasien. Hier geht zu unserem FAQ Kryptowährungen und Steuern in Deutschland.

Österreich

Im Gegensatz zu Deutschland werden in Österreich Kryptowährungen grundsätzlich nicht als Finanzinstrumente betrachtet. Sie stellen für das Finanzministerium lediglich „sonstige unkörperliche Wirtschaftsgüter“ dar.

Bei der Besteuerung gilt allerdings genauso wie in Deutschland: Werden Bitcoin & Co. gekauft und innerhalb eines Jahres wieder verkauft, so sind die Spekulationsgewinne steuerpflichtig.

Details und die Regelungen für Sonderfälle finden Sie in unserem FAQ Kryptowährungen und Steuern in Österreich.