In Österreich könnte Änderung bei der Krypto-Besteuerung bevorstehen

Bisher war der Standpunkt des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen: „Krypto-Assets wie Bitcoins sind derzeit nicht als offizielle Währung anerkannt. Sie stellen grundsätzlich auch keine Finanzinstrumente dar. Es handelt sich dabei um sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter. Diese unkörperlichen Wirtschaftsgüter gelten als nicht abnutzbar.“

Siehe auch unsere FAQ Kryptowährungen und Steuern in Österreich.


Im Rahmen der „ökosozialen“ Steuerreform, die bisher vor allem von den mitarbeitenden Politikern als großer Wurf betrachtet wird, bleibt auch das Thema Digital Assets nicht unberührt.

So sei geplant, die wichtigsten Kryptowährungen in die steuerrechtliche Nähe zu Kapitalvermögen zu rücken. Der Ministerrat dazu: „Um rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen.“

Was würde das konkret bedeuten? Die Abkehr vom „Wirtschaftsgüter“-Zugang hin zur „Kapitalvermögen“-Definition würde die einjährige Spekulationsfrist kippen.

Bisher sind ja Gewinne, die aus dem Behalten von Kryptowährungen über die Dauer von mehr als einem Jahr steuerfrei. Wer kürzer HODELT, muss Spekulationsgewinne mit bis zu 55% besteuern.

Sollte die Steuerreform nicht vor der Blockchain Halt machen, würden Gewinne an Kryptobörsen auch jenseits der Haltefrist von einem Jahr zu versteuern sein. Im Gegenzug könnte der Satz dafür an Einkünfte aus Kapitalvermögen (27,5%) angeglichen werden.

Grundsätzlich zeichnet sich das Szenario recht deutlich ab. Warum dann der ganze Konjunktiv? Weil die österreichische Regierung bekanntlich derzeit mit sich selbst beschäftigt ist. Der Finanzminister ist auch einer der Unschuldszugemuteten. Wann die konkrete Umsetzung stattfinden kann und wer sie durchführen wird – alles derzeit in Schwebe.

Der unregulierte Kryptomarkt gedeiht inzwischen. Bitcoin steht bei über 57.000 US$.

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Sascha Bém
Sascha Bém
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