Bitcoin aus dem Bankomaten? Nicht mehr in Deutschland!

Bitcoin-Automaten boomen – ob in Österreich, den ATMs in der Schweiz oder auch in Deutschland, unzählige Bankomaten stehen Krypto-Fans bereit, um das digitale Geld direkt vor Ort abzuheben. Jetzt droht aber sogar diesen Automaten die Regulierung: Die Finanzaufsichtsbehöre BaFin hat einem ATM-Betreiber befohlen, seine Dienste in Deutschland einzustellen.

Bye, bye Bankomaten?

Die Finanzaufsicht BaFin hat die Firma KKT UG und ihren polnischen Geschäftsführer Adam Gramowski angewiesen, den Eigenhandel hierzulande einzustellen. Dieser Anweisung wurde bereits Folge geleistet: Auf der Website des KKT ist die Auflistung der deutschen Automaten nicht mehr zu finden – 24 Bankomaten gab es insgesamt von der Firma.

Allerdings betrifft das Verbot nur den deutschen Grund und Boden, international agiert das Unternehmen weiterhin: Polen, Italien, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Rumänien und die Niederlande erfreuen sich weiterhin an den ATMs.

Erst hopp, dann Flop

Die Freiheits-Ära für Betreiber von Bitcoin-Bankomaten in Deutschland war nur von kurzer Dauer: Am 25. September 2018 wurde nämlich das Urteil gefällt, Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC) und Co. seien kein klassisches Finanzinstrument im Sinne des Kreditwirtschaftsgesetzes (KWG). Entsprechend wäre Handel mit dem digitalen Geld nicht erlaubnispflichtig und die BaFin würde ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie Krypto-Automaten regulieren wollte. Daraufhin boomten die Bitcoin-ATMs natürlich und wurden an (fast) jeder Ecke aufgestellt.
Aber die Freude hielt nicht gerade lange an: Seit Anfang des Jahres wird für die Verwahrung von Digitalgeld eine Lizenz verlangt, die KKT eben nicht vorweisen konnte.
Die Betreiber, die rechtzeitig einen Antrag bei der BaFin gestellt habe, bekommen bis Oktober dieses Jahres eine Art Schonfrist. Wenn die BaFin den Antrag ablehnen sollte, dann werden auch die jeweiligen Betreiber im Oktober ihre Bitcoin ATMs dicht machen müssen. So ganz werden die Bankomaten in Deutschland also nicht verschwinden: Sobald eine Lizenz der BaFin vorliegt, dürfen offizielle Geräte aufgestellt und betrieben werden.

Kritik an ATMs

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Kritik an Bitcoin ATMs, weil diese lange Zeit, unabhängig von der Summe, kein KYC-Prozedere (Know-Your-Customer) durchführen mussten und somit die Pforten für kriminelle Machenschaften geöffnet haben sollen.
Aber trotzdem kann man einen Fortschritt an dem ganzen Hin und Her feststellen: Ab diesem Jahr ist es auch Banken erlaubt, Bitcoin für ihre Kunden zu handeln und zu verwahren. Es haben bereits 40 Banken ihr Interesse bei der BaFin bekundet und einen entsprechenden Antrag gestellt.

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Lisa Gröning
Lisa Gröning
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